Steueranpassung dicommerce

Allgemeine Hinweise

Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und gibt Hinweise zur Programmkonfiguration. Sie stellt keinerlei steuerliche Beratung oder Anleitung dar. Für steuerliche Fragen oder zur Klärung von Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die Firma dicomputer GmbH übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Korrektheit der steuerlichen und sonstigen Informationen!

Grundlage der vorliegenden Zusammenstellung ist das Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Krise, das am 03.06.2020 vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen wurde. Dieses Konjunkturpaket sieht neben vielen weiteren Maßnahmen vor, für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 den Mehrwertsteuer-Regelsatz von 19 auf 16% sowie den ermäßigten Satz von 7 auf 5% zu senken.

Nähere Informationen hierzu [Links zuletzt geprüft am 08.06.2020]:

• Ankündigung Konjunkturpaket: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-konjunkturpaket-beschlossen.html

• Beschluss des Koalitionsausschusses: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Aufgrund des kurzen Zeitraums für die Ausgestaltung des Koalitionsbeschlusses durch die Finanzverwaltung, sind mehrfache Änderungen und Ergänzungen des Dokuments zu erwarten. Daher enthält dieses Dokument eine Änderungshistorie.

Anwendung der Mehrwertsteueränderung

Wir vermuten, dass verschiedene Regeln aus der letzten Erhöhung des Mehrwertsteuer-Regelsatzes (von 16 auf 19% zum 01.01.2007) sinngemäß auch bei der aktuellen zeitlich befristeten Absenkung des Regelsatzes von 19 auf 16% sowie des ermäßigten Satzes von 7 auf 5% gelten werden. Dazu gehören:

  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird, nicht der Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungserteilung. Dabei gilt eine Lieferung mit Beginn der Beförderung des Gegenstandes zum Kunden als ausgeführt, eine sonstige Leistung (Dienstleistung, Werkleistung etc.) mit ihrem Abschluss.

  • Gutschriften aus dem Gültigkeitszeitraum der neuen Steuersätze, die sich auf Rechnungen aus dem Gültigkeitszeitraum der alten Steuersätze beziehen, sind mit dem alten Steuersatz zu erstellen

  • Aktuell gehen wir von ggf. notwendigen Anpassungen im Erlöskontenbereich aus. Im Aufwandsbereich werden die Steuersätze in der USt-VA nicht unterschieden, daher betreffen die notwendigen Anpassungen vermutlich nur den Erlösbereich, nicht den Aufwandsbereich (Vorsteuerkonten ausgenommen!).

  • Ausnahmeregelung Tabakwaren: auf Tabakwaren soll voraussichtlich weiterhin der Steuersatz 19% gültig sein. Dies bedeutet, dass ein neuer Steuerschlüssel definiert werden muss, da parallel sowohl 16% wie auch 19% Steuer angewendet werden müssen.

dicommerce ohne anschlossene Finanzbuchhaltung oder einer Datev-Übergabe

Änderung des Steuerschlüssels von 19% auf 16%

Bitte notieren Sie sich die aktuell für den Steuersatz 19% hinterlegten Sachkonten für die Anlage eines neuen Steuerschlüssels 19% für die Zuordnung bei Tabakwaren!

Die Erfassung des neuen Steuersatzes 16% erfolgt unter „Systempflege - USt.-Schlüssel“. Dort wird bei der Steuernummer 1, mit der Kennzeichnung „normal“, das neue Gültigkeitsdatum 01.07.2020 und der neue Steuersatz 16,00 eingetragen.

Den identischen Vorgang wiederholen Sie bitte mit dem Steuernummer 2, mit der Kennzeichnung „reduziert“ für die Umstellung von 7% auf 5%.

Jeder einzelne Steuersatz enthält eine Historie, welche die neu gespeicherten Daten mitführt. Dies sorgt dafür, dass die alten Steuersätze von 19% sowie 7% bis zum oben genannten neuen Gültigkeitsdatum gezogen werden. Ausschlaggebend für die Ermittlung des Steuersatzes ist das Lieferdatum der jeweiligen Belege (nicht das Rechnungsdatum!). Es gilt laut Gesetzgeber immer das Datum der erbrachten Leistung!

Eine Anpassung der hinterlegten Konten muss nicht durchgeführt werden, da in Ihrer Umgebung keine weiterführenden Aktionen darauf aufbauen.

Achtung:

Die oben erwähnte Historie erlaubt es, dass Sie diese Daten direkt, also schon vor dem 01.07.2020 erfassen können. Ebenso können Sie auch direkt die Änderungen zum 01.01.2021 hinterlegen.

Neuanlage des Steuerschlüssels 19% (für Tabakwaren)

Anlage des Steuerschlüssels

Bitte erfassen Sie in den Steuerschlüsseln einen Datensatz zwingend mit der Nummer 5, mit Steuersatz 19% für Tabakwaren. Hinterlegen Sie bitte die zuvor notierten Sachkonten in dem neu angelegten Steuerschlüssel.

Achtung:

Diese Erfassung kann bereits vor dem 01.07.2020 durchgeführt werden.

Anlage der neuen Sachkonten für die Tabakwaren mit 19% Steuer

Zur Info: In Ihrer Umgebung sind die gewählten Sachkontennummern nicht relevant.

Erlöskontenanlage

Gehen Sie bitte in den Punkt „Finanzbuchhaltung – Stammdaten – Sachkonten“. Wir empfehlen das entsprechende Erlöskonto 19% zu selektieren und hierzu ein neues Konto mit der darauffolgenden Nummer zu erfassen.

Beispiel: Grundlage Erlöskonto 008400, wird kopiert auf Sachkonto 008450:

Nun muss das Konto 008450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz die Nummer 5 hinterlegt wird.

Aufwandskontenanlage

Wir empfehlen das entsprechende Aufwandskonto 19% zu selektieren und hierzu ein neues Konto mit der darauffolgenden Nummer zu erfassen.

Beispiel: Grundlage Aufwandskonto 003400, wird kopiert auf Sachkonto 003450:

Nun muss das Konto 003450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz die Nummer 5 erfasst wird.

Anpassung der Fibugruppen / Einkaufsgruppen

Erfassung der Fibugruppen Verkauf

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Artikel – Artikelbasisdaten“, hier links auf den Reiter „Fibugruppen“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der Fibugruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die Fibugruppe 50. Geben Sie hier bitte unter „Steuerpflichtig“, das zuvor angelegte Sachkonto an. In unserem Beispiel die Nummer 008450.

Erfassung der Einkaufsgruppen

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Lieferanten – Lieferantenbasisdaten“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der EK-Gruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die EK-Gruppe 50. Erfassen Sie hier bitte unter „Konto Inland“, das zuvor angelegte Sachkonto. In unserem Beispiel die Nummer 003450.

Achtung:

Bis zu diesem Schritt kann die Erfassung auch vor dem 01.07.2020 erfolgen.

Zuordnung der neuen Fibugruppe und Einkaufsgruppe zu den Tabakartikeln

Wichtige Hinweise

Dieser Punkt darf erst zum Stichtag 01.07.2020 durchgeführt werden.

Alle dicommerce Verkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein.

Alle dicommerce Einkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein.

Nutzen Sie die Marktsteuerung?

In diesem Fall darf die Änderung erst nach der Exportverarbeitung der Umsätze vom 30.06.2020 durchgeführt werden. Die Änderung muss aber vor dem ersten Bon am 01.07.2020 durchgeführt werden.

Ihre Märkte schließen beispielsweise um 20 Uhr, so müssen Sie

  • nach Tagesabschluss den Datenaustausch durchführen und somit die Exporte der Kassen verarbeiten

  • sicherstellen, dass alle Exporte aller Märkte vom 30.06.2020 verarbeitet sind

  • erst im Anschluss die Anpassung durchführen

  • anschließend nochmals ein Datenaustausch durchführen, damit die Änderungen rechtzeitig zum Kassenstart am 01.07.2020 an den Kassen sind.

Sollte es bei der Verarbeitung der Exporte am 30.06.2020 Probleme geben, melden Sie sich zeitnah an der Hotline. Sie dürfen in diesem Fall die folgende beschriebene Anpassung nicht durchführen und Sie müssen Ihre Märkte veranlassen, solange keine Tabakwaren zu verkaufen! Diese würden dann zu 16% besteuert.

Gehen Sie bitte in den Artikelstamm und ändern bei allen Tabakwarenartikeln die Fibugruppe auf die entsprechend, neu angelegte Fibugruppe. Dies jeweils für den Verkauf auf dem Reiter „Allgemein“ und für den Einkauf auf dem Reiter „Einkauf“ „Fibugruppe Einkauf“ durchführen:

Erst nach dieser Anpassung können nun neue Verkaufs- wie Einkaufsbelege für das Datum >= dem 01.07.2020 erfasst werden.

Nachträgliche Erfassungen von Belegen <= 30.06.2020 sind hier nun auch noch möglich.

Bitte denken Sie jetzt noch an den Datenaustausch, damit die Änderung auch rechtzeitig an Ihren Kassen ist!

dicommerce Anpassungen mit anschlossener Finanzbuchhaltung ProFi (SQL-Rewe)

ohne Übergabe zu Ihrem Steuerberater mittels Datev-Schnittstelle

Für die Mehrwertsteueranpassung 2020 ist es notwendig, neue Steuerkonten anzulegen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater welche Steuerkonten Sie anlegen sollen. Wir empfehlen außerdem, neue Konten für die automatische Skontoverbuchung der Zahlungen anzulegen.

Wichtig: In unserer Dokumentation gehen wir davon aus, dass Ihre ProFI auf „Ust-VA Ermittlung per Steuersatz“ eingestellt ist (eine Dokumentation hierzu ist angehangen). Ist diese Einstellung getroffen, wird das Kennzeichen für die USt-VA nicht aus den Erlöskonten gezogen, sondern aus dem Steuersatz als solches. Dies erlaubt, dass ein Erlöskonto weiterverwendet werden kann und keine Umstellung von Erlöskonten notwendig wird!

Ihre bisher genutzten Steuerkonten können in den hinterlegten Steuersätzen eingesehen werden. Diese finden Sie unter „Systempflege – USt.-Schlüssel“. Unter Steuernummer 1 befindet sich der volle Umsatzsteuersatz und unter Steuernummer 2 der reduzierte Steuersatz.

Datev-Sachkonten

Zuerst werden neue Datev-Konten erfasst. Dies ist auch dann notwendig, wenn nicht mit dem Datevmodul gearbeitet wird. Das Feld „Datev-Kto“ ist im Sachkontenstamm ein Pflichtfeld und muss gefüllt werden.

Die Datev-Nummern der neuen Sachkonten werden unter „Systempflege-Basisdaten“ in der Registerkarte „Datev-Konten“ erfasst. Bitte schauen Sie zuerst, ob in der Auflistung das benötigte Sachkonto evtl. schon vorhanden ist. Ist dies der Fall, muss hier nur die Bezeichnung aktualisiert werden. Sollte das Konto nicht enthalten sein, gehen Sie bitte an das Ende der Liste und tragen die neuen Nummern ein. Anschließend muss dicommerce neu gestartet werden, damit die Eintragungen aktiv werden.

Umsatzsteuerkonto

Unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten - Sachkonten“ werden die neuen Steuerkonten erfasst. Hierzu kann über die Neuanlage und die dortige Funktion „Kopie erstellen aus“ das neue Konto anhand des alten Kontos angelegt werden. Für das neue Konto wird eine entsprechende neue Kontennummer angegeben und anschließend die Bezeichnung erfasst. Gehen Sie zum Schluss „Anlegen“ und anschließend auf „Speichern“. Rufen Sie nun das neu angelegte Sachkonto auf und passen Sie hier das Feld „Datev-Kto“ an. Bei dem Umsatzsteuerkonto sieht die Erfassung wie im folgenden Bildschirmabdruck aus. Das gleiche wiederholen Sie für die Steuerkonten mit dem reduzierten Steuersatz.

Vorsteuerkonto

Unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten - Sachkonten“ werden die neuen Steuerkonten erfasst. Hierzu kann über die Neuanlage und die dortige Funktion „Kopie erstellen aus“ das neue Konto anhand des alten Kontos angelegt werden. Für das neue Konto wird eine entsprechende neue Kontennummer angegeben und anschließend die Bezeichnung erfasst. Gehen Sie zum Schluss „Anlegen“ und anschließend auf „Speichern“. Rufen Sie nun das neu angelegte Sachkonto auf und passen Sie hier das Feld „Datev-Kto“ an. Bei dem Vorsteuerkonto sieht die Erfassung wie im folgenden Bildschirmabdruck aus. Das gleiche wiederholen Sie für die Steuerkonten mit dem reduzierten Steuersatz. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Skontokonten

Die Konten für gewährte Skonti werden wie unten vorgegeben erfasst. Hier kann ebenfalls die Kopierfunktion genutzt werden. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Die Erfassung für erhaltene Skonti wird, wie im Bildschirmabdruck dargestellt, durchgeführt.

Änderung des Steuerschlüssels von 19% auf 16%

Die Erfassung des neuen Steuersatzes erfolgt unter „Systempflege - USt.-Schlüssel“. Dort wird bei der Steuernummer 1, mit der Kennzeichnung „normal“, das neue Gültigkeitsdatum 01.07.2020 und der neue Steuersatz 16,00 eingetragen.

Im Anschluss werden dem neuen Steuersatz die neuen Sachkontennummern zugeordnet.

Diesen Vorgang wiederholen Sie mit der Steuernummer 2, für die Umstellung von 7% auf 5% des reduzierten Steuersatzes, mit den zugehörigen Sachkonten.

Jeder einzelne Steuersatz enthält eine Historie, die die neu gespeicherten Daten mitführt. Diese sorgt dafür, dass der alte Steuersatz von 19% und von 7% bis zum oben genannten neuen Gültigkeitsdatum gezogen wird. Ausschlaggebend für die Ermittlung des Steuersatzes ist das Lieferdatum der jeweiligen Belege (nicht das Rechnungsdatum!).

Achtung:

Die oben erwähnte Historie erlaubt es, dass Sie diese Daten direkt, also schon vor dem 01.07.2020 erfassen können. Ebenso können Sie auch direkt die Erfassung der Änderung zum 01.01.2021 durchführen.

Neuanlage des Steuerschlüssels 19 % (für Tabakwaren)

Anlage des Steuerschlüssels

Bitte erfassen Sie in den Steuerschlüsseln einen Datensatz zwingend mit der Nummer 5, mit Steuersatz 19% für Tabakwaren. Hinterlegen Sie bitte die entsprechenden Sachkonten in dem neu angelegten Steuerschlüssel.

Achtung:

Diese Erfassung kann bereits vor dem 01.07.2020 durchgeführt werden.

Anlage der neuen Sachkonten für die Tabakwaren mit 19% Steuer

Bitte definieren Sie anhand Ihres genutzten Sachkontenrahmens neue Sachkonten für den Erlös- sowie den Aufwandskontenbereich für die Verbuchung von Tabakwaren.

Erlöskontenanlage

Wir empfehlen das Erlöskonto 19% zu selektieren und auf die gewünschte neue Sachkontennummer zu kopieren.

Beispiel: Grundlage Erlöskonto 008400, wird kopiert auf Sachkonto 008450.

Nun muss das Konto 008450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz nun die Nummer 5 erfasst wird.

Aufwandskontenanlage

Wir empfehlen das Aufwandskonto 19% zu selektieren und auf die gewünschte neue Sachkontennummer zu kopieren.

Beispiel: Grundlage Aufwandskonto 003400, wird kopiert auf Sachkonto 003450.

Nun muss das Konto 003450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz nun die Nummer 5 erfasst wird.

Anpassung der Fibugruppen / Einkaufsgruppen

Erfassung der Fibugruppen Verkauf

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Artikel – Artikelbasisdaten“, hier links auf den Reiter „Fibugruppen“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der Fibugruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die Fibugruppe 50. Geben Sie hier bitte unter „Steuerpflichtig“, das zuvor angelegte Sachkonto an. In unserem Beispiel die Nummer 008450.

Erfassung der Einkaufsgruppen

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Lieferanten – Lieferantenbasisdaten“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der EK-Gruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die EK-Gruppe 50. Erfassen Sie hier bitte unter „Konto Inland“, das zuvor angelegte Sachkonto. In unserem Beispiel die Nummer 003450.

Achtung:

Bis zu diesem Schritt kann die Erfassung auch vor dem 01.07.2020 erfolgen.

Zuordnung der neuen Fibugruppe und Einkaufsgruppe zu den Tabakartikeln

Wichtige Hinweise

Dieser Punkt darf erst zum Stichtag 01.07.2020 durchgeführt werden.

Alle dicommerce Verkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein.

Alle dicommerce Einkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein.

Nutzen Sie die Marktsteuerung?

In diesem Fall darf die Änderung erst nach der Exportverarbeitung der Umsätze vom 30.06.2020 durchgeführt werden. Die Änderung muss aber vor dem ersten Bon am 01.07.2020 durchgeführt werden.

Ihre Märkte schließen beispielsweise um 20 Uhr, so müssen Sie

  • nach Tagesabschluss den Datenaustausch durchführen und somit die Exporte der Kassen verarbeiten

  • sicherstellen, dass alle Exporte aller Märkte vom 30.06.2020 verarbeitet sind

  • erst im Anschluss die Anpassung durchführen

  • anschließend nochmals ein Datenaustausch durchführen, damit die Änderungen rechtzeitig zum Kassenstart am 01.07.2020 an den Kassen sind.

Sollte es bei der Verarbeitung der Exporte am 30.06.2020 Probleme geben, melden Sie sich zeitnah an der Hotline. Sie dürfen in diesem Fall die folgende beschriebene Anpassung nicht durchführen und Sie müssen Ihre Märkte veranlassen, solange keine Tabakwaren zu verkaufen! Diese würden dann zu 16% besteuert.

Gehen Sie bitte in den Artikelstamm und ändern bei allen Tabakwarenartikeln die Fibugruppe auf die entsprechend, neu angelegte Fibugruppe. Dies jeweils für den Verkauf auf dem Reiter „Allgemein“ und für den Einkauf auf dem Reiter „Einkauf“ „Fibugruppe Einkauf“ durchführen:

Erst nach dieser Anpassung können nun neue Verkaufs- wie Einkaufsbelege ein Datum >= dem 01.07.2020 erfasst werden.

Nachträgliche Erfassungen von Belegen <= 30.06.2020 sind hier nun auch noch möglich.

Bitte denken Sie jetzt noch an den Datenaustausch, damit die Änderung auch rechtzeitig an Ihren Kassen ist!

Änderungen innerhalb der ProFI (SQL-Rewe)

Wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, müssen auch in der ProFI Finanzbuchhaltung die Sachkonten zusätzlich erfasst werden. Wichtig ist hier, dass Ihre ProFI auf „USt-VA Ermittlung per Steuersatz“ eingestellt ist. Ist diese Einstellung getroffen, wird das Kennzeichen für die USt-VA nicht aus den Erlöskonten gezogen, sondern aus dem Steuersatz. Das erlaubt, dass ein Erlöskonto weiterverwendet werden kann und keine Umstellung von Erlöskonten notwendig wird! Es müssen in dem Fall auch in der ProFI nur die Steuerkonten, sowie die Skontikonten neu angelegt werden.

Alle weiteren Änderungen bezüglich des Steuersatzes entnehmen Sie bitte der gesonderten Dokumentation der Firma syska GmbH.

mit Übergabe zu Ihrem Steuerberater mittels Datev Schnittstelle

Für die Mehrwertsteueranpassung 2020 ist es notwendig, neue Steuerkonten anzulegen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater welche Steuerkonten angelegt werden sollen. Wir empfehlen außerdem, neue Konten für die automatische Skontoverbuchung der Zahlungen anzulegen.

Sollten Sie mit einer Datev-Übergabe aus der ProFI an Ihrem Steuerberater arbeiten, besprechen Sie bitte vorher, ob die Datev auch neue Erlöskonten für die Steuerunterscheidung fordert. Ggf. erwartet die Datev unterschiedliche Erlöskonten für den Steuersatz 19% und den Steuersatz 16% (analog auch für das Thema Steuersatz 7% und Steuersatz 5%). Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Datev neue Konten vorsieht!

Ihre bisher genutzten Steuerkonten können in den hinterlegten Steuersätzen nachgesehen werden. Diese finden Sie unter „Systempflege – USt.-Schlüssel“. Unter Steuernummer 1 befindet sich der volle Umsatzsteuersatz und unter Steuernummer 2 der reduzierte Steuersatz.

Datev-Sachkonten

Zuerst werden neue Datev-Konten erfasst. Das Feld „Datev-Kto“ ist im Sachkontenstamm ein Pflichtfeld und muss gefüllt werden.

Die Datev-Nummern der neuen Sachkonten werden unter „Systempflege-Basisdaten“ in der Registerkarte „Datev-Konten“ erfasst. Bitte schauen Sie zuerst, ob in der Auflistung das benötigte Sachkonto evtl. schon vorhanden ist. Ist dies der Fall, muss hier nur die Bezeichnung aktualisiert werden. Sollte das Konto nicht enthalten sein, gehen Sie bitte an das Ende der Liste und tragen die neuen Nummern ein. Anschließend muss dicommerce neu gestartet werden, damit die Eintragungen aktiv werden.

Umsatzsteuerkonto

Unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten - Sachkonten“ werden die neuen Steuerkonten erfasst. Hierzu kann über die Neuanlage und die dortige Funktion „Kopie erstellen aus“ das neue Konto anhand des alten Kontos angelegt werden. Für das neue Konto wird eine entsprechende neue Kontennummer angegeben und anschließend die Bezeichnung erfasst. Gehen Sie zum Schluss „Anlegen“ und anschließend auf „Speichern“. Rufen Sie nun das neu angelegte Sachkonto auf und passen Sie hier das Feld „Datev-Kto“ an. Bei dem Umsatzsteuerkonto sieht die Erfassung wie im folgenden Bildschirmabdruck aus. Das gleiche wiederholen Sie für die Steuerkonten mit dem reduzierten Steuersatz.

Vorsteuerkonto

Unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten - Sachkonten“ werden die neuen Steuerkonten erfasst. Hierzu kann über die Neuanlage und die dortige Funktion „Kopie erstellen aus“ das neue Konto anhand des alten Kontos angelegt werden. Für das neue Konto wird eine entsprechende neue Kontennummer angegeben und anschließend die Bezeichnung erfasst. Gehen Sie zum Schluss „Anlegen“ und anschließend auf „Speichern“. Rufen Sie nun das neu angelegte Sachkonto auf und passen Sie hier das Feld „Datev-Kto“ an. Bei dem Vorsteuerkonto sieht die Erfassung wie im folgenden Bildschirmabdruck aus. Das gleiche wiederholen Sie für die Steuerkonten mit dem reduzierten Steuersatz. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Skontokonten

Die Konten für gewährte Skonti werden wie unten vorgegeben erfasst. Hier kann ebenfalls die Kopierfunktion genutzt werden. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Die Erfassung für erhaltene Skonti wird, wie im Bildschirmabdruck dargestellt, durchgeführt.

Erlöskonten

Sollte Ihr Steuerberater nun wünschen, dass alle Erlöskonten sowohl für 19% als auch für 16% wie auch für 7% und 5% vorhanden sein müssen, so müssen Sie alle Ihre genutzten Erlöskonten doppelt anlegen. Die Erlöskonten werden unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten – Sachkonten“ erfasst. Hier kann ebenfalls wieder die Kopierfunktion genutzt werden. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Beispiel:

Änderung des Steuerschlüssels von 19% auf 16%

Die Erfassung des neuen Steuersatzes erfolgt unter „Systempflege - USt.-Schlüssel“. Dort wird bei der Steuernummer 1, mit der Kennzeichnung „normal“, das neue Gültigkeitsdatum 01.07.2020 und der neue Steuersatz 16,00 eingetragen.

Dann werden diesem neuen Steuersatz auch die neuen Sachkontennummern zugeordnet.

Den identischen Vorgang wiederholen Sie bitte mit dem Steuernummer 2 für die Umstellung von 7% auf 5% des reduzierten Steuersatzes mit den dazugehörigen Sachkonten.

Jeder einzelne Steuersatz enthält eine Historie, die die neu gespeicherten Daten mitführt. Diese sorgt dafür, dass die alten Steuersätze von 19% und von7% bis zum oben genannten neuen Gültigkeitsdatum gezogen werden. Ausschlaggebend für die Ermittlung des Steuersatzes ist das Lieferdatum der jeweiligen Belege (nicht das Rechnungsdatum!). Es gilt laut Gesetzgeber immer das Datum der erbrachten Leistung!

Achtung:

Die oben erwähnte Historie erlaubt es, dass Sie diese Daten direkt, also schon vor dem 01.07.2020 erfassen können. Ebenso können Sie auch direkt die Erfassung der Änderung zum 01.01.2021 durchführen.

Anpassung der Fibugruppen Verkauf

Achtung / Wichtige Hinweise:

dicommerce ohne Marktsteuerung

Dieser Punkt darf erst zum buchhalterischen Monatswechsel durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass Sie zum buchhalterischen Monatswechsel alle Abrechnungen mit 19% Steuer abgerechnet haben müssen und noch keine neuen Rechnungen mit 16% durchgeführt haben dürfen!

Wenn Sie also beispielsweise noch am 03.07.2020 Abrechnungen für Juni machen müssen, so dürfen Sie keine Rechnungen mit Rechnungsdatum Juli im System haben. Es darf noch kein Tagesabschluss für Juli durchgeführt werden, solange Sie noch Rechnungen von Juni abarbeiten.

Erst wenn alle Verkaufsrechnungen für Juni erstellt und im Tagesabschluss unter Datum 30.06.2020 verarbeitet wurden, dürfen Sie die Anpassung der Fibugruppen mit den neuen Erlöskonten vornehmen und erst dann darf die erste Rechnung für Juli geschrieben werden und im Tagesabschluss verarbeitet werden!

Ebenfalls dürfen Sie nach der Umstellung auf die neuen Erlöskonten keine Nachberechnungen für Juni mehr nacherfassen. Diese müssen dann ggf. händisch eingebucht werden. Stimmen Sie hier bitte eine Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab.

dicommerce mit Marktsteuerung

Dieser Punkt darf erst zum buchhalterischen Monatswechsel durchgeführt werden.

Alle dicommerce Verkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein. Ein Tagesabschluss muss durchgeführt sein.

Erst wenn alle Verkaufsrechnungen für Juni erstellt und im Tagesabschluss unter Datum 30.06.2020 verarbeitet wurden, dürfen Sie die Anpassung der Fibugruppen mit den neuen Erlöskonten vornehmen und erst dann darf die erste Rechnung für Juli geschrieben werden und im Tagesabschluss verarbeitet werden!

Ebenfalls dürfen Sie nach der Umstellung auf die neuen Erlöskonten keine Nachberechnungen für Juni mehr nacherfassen. Diese müssen dann ggf. händisch eingebucht werden. Stimmen Sie hier bitte eine Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab.

Bei Nutzung der Marktsteuerung darf die Änderung auch erst nach der Exportverarbeitung der Umsätze vom 30.06.2020 durchgeführt werden. Die Änderung muss vor dem ersten Tagesabschluss für den Monat Juli durchgeführt werden.

Ihre Märkte schließen beispielsweise um 20 Uhr, so müssen Sie

  • erst danach den Datenaustausch durchführen und somit die Exporte der Kassen verarbeiten

  • Stellen Sie sicher, dass alle Exporte aller Märkte vom 30.06.2020 verarbeitet sind

  • dann erst bitte folgende Änderungen durchführen

  • erst nach Abschluss aller Änderungen darf ein Tagesabschluss für Juli durchgeführt werden!

Nachdem die Änderungen in den Sachkontenstammdaten durchgeführt wurden, müssen die neuen Sachkonten den Erlösgruppen zugeordnet werden. Diese finden Sie unter „Stammdaten – Artikel – Artikelbasisdaten“ links auf dem Reiter „Fibugruppen“. Hierzu wird im Feld „Erlöskonten: Steuerpflichtig“ das neu angelegte Sachkonto eingetragen. In unserem Beispiel das Konto 008401. Bitte beachten Sie hier alle vorhandenen Fibugruppen, indem Sie alle aufgeführten Fibugruppen einmal komplett von Anfang bis Ende durchgehen und entsprechend anpassen.

Neuanlage des Steuerschlüssels 19% (für Tabakwaren)

Anlage des Steuerschlüssels

Bitte erfassen Sie in den Steuerschlüsseln einen Datensatz zwingend mit der Nummer 5, mit Steuersatz 19% für Tabakwaren. Hinterlegen Sie bitte die entsprechenden Sachkonten in dem neu angelegten Steuerschlüssel.

Achtung:

Diese Erfassung kann bereits vor dem 01.07.2020 durchgeführt werden.

Anlage der neuen Sachkonten für die Tabakwaren mit 19% Steuer

Da nach bisherigem Kenntnisstand die Tabakwaren eine Ausnahme von der Steuersenkung darstellen, müssen neue Erlös- wie Aufwandskonten hierzu angelegt werden. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater neue Sachkonten für den Erlös- wie den Aufwandskontenbereich für die Verbuchung von Tabakwaren geben.

Erlöskontenanlage

Wir empfehlen das Erlöskonto 19% zu selektieren und auf die gewünschte neue Sachkontennummer zu kopieren.

Beispiel: Grundlage Erlöskonto 008400, wird kopiert auf Sachkonto 008450.

Nun muss das Konto 008450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz nun die Nummer 5 erfasst wird.

Aufwandskontenanlage

Wir empfehlen das Aufwandskonto 19% zu selektieren und auf die gewünschte neue Sachkontennummer zu kopieren.

Beispiel: Grundlage Aufwandskonto 003400, wird kopiert auf Sachkonto 003450.

Nun muss das Konto 003450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz nun die Nummer 5 erfasst wird.

Anpassung der Fibugruppen / Einkaufsgruppen

Erfassung der Fibugruppen

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Artikel – Artikelbasisdaten“, hier links auf den Reiter „Fibugruppen“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der Fibugruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die Fibugruppe 50. Geben Sie hier bitte unter „Steuerpflichtig“, das zuvor angelegte Sachkonto an. In unserem Beispiel die Nummer 008450.

Erfassung der Einkaufsgruppen

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Lieferanten – Lieferantenbasisdaten“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der EK-Gruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die EK-Gruppe 50. Erfassen Sie hier bitte unter „Konto Inland“, das zuvor angelegte Sachkonto. In unserem Beispiel die Nummer 003450.

Zuordnung der neuen Fibugruppen zu den Artikeln

Achtung / Wichtige Hinweise:

Dieser Punkt muss und darf erst zum Stichtag des Monatswechsels durchgeführt werden.

Alle dicommerce Verkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein. Es dürfen noch keine Vorerfassungen von Belegen mit Tabakwaren für Juli im System sein.

Erst wenn alle Verkaufsrechnungen für Juni erstellt und im Tagesabschluss unter Datum 30.06.2020 verarbeitet wurden, dürfen Sie die Anpassung Fibugruppen in den Artikelstammdaten vornehmen und erst dann dürfen die ersten Belege für Juli geschrieben werden und im Tagesabschluss verarbeitet werden!

Ebenfalls dürfen Sie nach der Umstellung auf die neuen Erlösgruppen keine Nachberechnungen für Juni mehr nacherfassen. Diese müssen dann ggf. händisch eingebucht werden. Stimmen Sie hier bitte eine Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab.

Alle dicommerce Einkaufsbelege müssen ebenfalls zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein.

Nutzen Sie die Marktsteuerung?

Dann darf die Änderung auch erst nach der Exportverarbeitung der Umsätze vom 30.06.2020 durchgeführt werden. Die Änderung muss aber vor dem ersten Bon am 01.07.2020 durchgeführt werden.

Ihre Märkte schließen beispielsweise um 20 Uhr, so müssen Sie

  • erst danach den Datenaustausch durchführen und somit die Exporte der Kassen verarbeiten

  • Stellen Sie sicher, dass alle Exporte aller Märkte vom 30.06.2020 verarbeitet sind

  • dann erst bitte folgende Änderungen durchführen

  • anschließend muss nochmals ein Datenaustausch durchgeführt werden, damit die Änderungen rechtzeitig zum Kassenstart am 01.07.2020 an den Kassen sind.

Sollte es bei der Verarbeitung der Exporte am 30.06.2020 Probleme geben, melden Sie sich zeitnah an der Hotline. Sie dürfen in diesem Fall die folgend beschriebene Anpassung nicht durchführen und Sie müssen Ihre Märkte veranlassen, solange keine Tabakwaren zu verkaufen! Diese würden dann zu 16% besteuert, dies wäre dann falsch.

Gehen Sie bitte in den Artikelstamm und ändern bei allen Tabakwarenartikeln die Fibugruppe auf die entsprechend, neu angelegte Fibugruppe. Dies jeweils für den Verkauf auf dem Reiter „Allgemein“ und für den Einkauf auf dem Reiter „Einkauf“ „Fibugruppe Einkauf“ durchführen:

Erst nach dieser Anpassung können nun neue Verkaufs- wie Einkaufsbelege für ein Datum >= dem 01.07.2020 erfasst werden.

Nachträgliche Erfassungen von Belegen für ein Datum <= 30.06.2020 sind nicht mehr möglich, diese würden dann auf falsche Erlöskonten wie Aufwandskonten laufen.

Bitte denken Sie jetzt noch an den Datenaustausch, damit die Änderung auch rechtzeitig an Ihren Kassen ist!

Änderungen innerhalb der ProFI (SQL-Rewe)

Wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, müssen auch in der ProFI Finanzbuchhaltung die Sachkonten zusätzlich erfasst werden.

Alle weiteren Änderungen bezüglich des Steuersatzes entnehmen Sie bitte der gesonderten Dokumentation der Firma syska GmbH.

ELSTER-Modul: vermutlich Update erforderlich

Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir von einer Anpassung der USt-VA Formulare für die Meldezeiträume ab Juli 2020 aus. Das würde auch bedeuten, dass auch das ELSTER-Telemodul angepasst werden muss und somit eine neue Version bereitgestellt wird.

Das aktuell in der ProFI enthaltene ELSTER-Telemodul erlaubt die elektronische Übertragung von Umsatzsteuervoranmeldungen nur für Anmeldungszeiträume bis einschließlich Dezember 2020. Die neuen, ggf. ab 07/2020 gültigen Umsatzsteuervoranmeldungskennziffern sind noch nicht enthalten, da noch nicht bekannt. Für die Übertragung von Umsatzsteuervoranmeldungen für Zeiträume ab dem 01.07.2020 ist vermutlich ein aktualisiertes ELSTER-Telemodul notwendig, welches die Firma syska GmbH mit einer aktualisierten Version der ProFI zur Verfügung stellen wird.

dicommerce mit Datev-Übergabe

Für die Mehrwertsteueranpassung 2020 ist es notwendig, neue Steuerkonten anzulegen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater welche Steuerkonten Sie anlegen sollen. Wir empfehlen außerdem, neue Konten für die automatische Skontoverbuchung der Zahlungen anzulegen.

Arbeiten Sie mit einer Datev-Übergabe aus dicommerce zu Ihrem Steuerberater, besprechen Sie bitte vorher, ob die Datev auch neue Erlöskonten für die Steuerunterscheidung fordert. Ggf. erwartet die Datev unterschiedliche Erlöskonten für den Steuersatz 19% und den Steuersatz 16% (analog auch für das Thema Steuersatz 7% und Steuersatz 5%). Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Datev neue Konten dafür vorsieht und daher Ihr Steuerberater diese benötigt!

Ihre bisher genutzten Steuerkonten können in den hinterlegten Steuersätzen nachgesehen werden. Diese finden Sie unter „Systempflege – USt.-Schlüssel“. Unter Steuernummer 1 befindet sich der volle Umsatzsteuersatz und unter Steuernummer 2 der reduzierte Steuersatz.

Datev-Sachkonten

Zuerst werden neue Datev-Konten erfasst. Das Feld „Datev-Kto“ ist im Sachkontenstamm ein Pflichtfeld und muss gefüllt werden.

Die Datev-Nummern der neuen Sachkonten werden unter „Systempflege-Basisdaten“ in der Registerkarte „Datev-Konten“ erfasst. Bitte schauen Sie zuerst, ob in der Auflistung das benötigte Sachkonto evtl. schon vorhanden ist. Ist dies der Fall, muss hier nur die Bezeichnung aktualisiert werden. Sollte das Konto nicht enthalten sein, gehen Sie bitte an das Ende der Liste und tragen die neuen Nummern ein. Anschließend muss dicommerce neu gestartet werden, damit die Eintragungen aktiv werden.

Umsatzsteuerkonto

Unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten - Sachkonten“ werden die neuen Steuerkonten erfasst. Hierzu kann über die Neuanlage und die dortige Funktion „Kopie erstellen aus“ das neue Konto anhand des alten Kontos angelegt werden. Für das neue Konto wird eine entsprechende neue Kontennummer angegeben und anschließend die Bezeichnung erfasst. Gehen Sie zum Schluss „Anlegen“ und anschließend auf „Speichern“. Rufen Sie nun das neu angelegte Sachkonto auf und passen Sie hier das Feld „Datev-Kto“ an. Bei dem Umsatzsteuerkonto sieht die Erfassung wie im folgenden Bildschirmabdruck aus. Das gleiche wiederholen Sie für die Steuerkonten mit dem reduzierten Steuersatz.

Vorsteuerkonto

Unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten - Sachkonten“ werden die neuen Steuerkonten erfasst. Hierzu kann über die Neuanlage und die dortige Funktion „Kopie erstellen aus“ das neue Konto anhand des alten Kontos angelegt werden. Für das neue Konto wird eine entsprechende neue Kontennummer angegeben und anschließend die Bezeichnung erfasst. Gehen Sie zum Schluss „Anlegen“ und anschließend auf „Speichern“. Rufen Sie nun das neu angelegte Sachkonto auf und passen Sie hier das Feld „Datev-Kto“ an. Bei dem Vorsteuerkonto sieht die Erfassung wie im folgenden Bildschirmabdruck aus. Das gleiche wiederholen Sie für die Steuerkonten mit dem reduzierten Steuersatz. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Skontokonten

Die Konten für gewährte Skonti werden wie unten vorgegeben erfasst. Hier kann ebenfalls die Kopierfunktion genutzt werden. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Die Erfassung für erhaltene Skonti wird, wie im Bildschirmabdruck dargestellt, durchgeführt.

Änderung des Steuerschlüssels von 19% auf 16%

Die Erfassung des neuen Steuersatzes erfolgt unter „Systempflege - USt.-Schlüssel“. Dort wird bei der Steuernummer 1, mit der Kennzeichnung „normal“, das neue Gültigkeitsdatum 01.07.2020 und der neue Steuersatz 16,00 eingetragen.

Im Anschluss werden dem neuen Steuersatz die neuen Sachkontennummern zugeordnet.

Diesen Vorgang wiederholen Sie mit der Steuernummer 2, für die Umstellung von 7% auf 5% des reduzierten Steuersatzes, mit den zugehörigen Sachkonten.

Jeder einzelne Steuersatz enthält eine Historie, die die neu gespeicherten Daten mitführt. Diese sorgt dafür, dass der alte Steuersatz von 19% und von 7% bis zum oben genannten neuen Gültigkeitsdatum gezogen wird. Ausschlaggebend für die Ermittlung des Steuersatzes ist das Lieferdatum der jeweiligen Belege (nicht das Rechnungsdatum!).

Achtung:

Die oben erwähnte Historie erlaubt es, dass Sie diese Daten direkt, also schon vor dem 01.07.2020 erfassen können. Ebenso können Sie auch direkt die Erfassung der Änderung zum 01.01.2021 durchführen.

Erlöskonten

Sollte Ihr Steuerberater nun wünschen, dass alle Erlöskonten sowohl für 19% als auch für 16% wie auch für 7% und 5% vorhanden sein müssen, so müssen Sie alle Ihre genutzten Erlöskonten doppelt anlegen. Die Erlöskonten werden unter „Finanzbuchhaltung – Stammdaten – Sachkonten“ erfasst. Hier kann ebenfalls wieder die Kopierfunktion genutzt werden. Die Eingabe des USt-VA-Kennzeichens ist nicht mehr notwendig und kann auch auf 0 stehen.

Beispiel:

Anpassung der Fibugruppen Verkauf

Achtung / Wichtige Hinweise:

dicommerce ohne Marktsteuerung

Dieser Punkt darf erst zum buchhalterischen Monatswechsel durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass Sie zum buchhalterischen Monatswechsel alle Abrechnungen mit 19% Steuer abgerechnet haben müssen und noch keine neuen Rechnungen mit 16% durchgeführt haben dürfen!

Wenn Sie also beispielsweise noch am 03.07.2020 Abrechnungen für Juni machen müssen, so dürfen Sie keine Rechnungen mit Rechnungsdatum Juli im System haben. Es darf noch kein Tagesabschluss für Juli durchgeführt werden, solange Sie noch Rechnungen von Juni abarbeiten.

Erst wenn alle Verkaufsrechnungen für Juni erstellt und im Tagesabschluss unter Datum 30.06.2020 verarbeitet wurden, dürfen Sie die Anpassung der Fibugruppen mit den neuen Erlöskonten vornehmen und erst dann darf die erste Rechnung für Juli geschrieben werden und im Tagesabschluss verarbeitet werden!

Ebenfalls dürfen Sie nach der Umstellung auf die neuen Erlöskonten keine Nachberechnungen für Juni mehr nacherfassen. Diese müssen dann ggf. händisch eingebucht werden. Stimmen Sie hier bitte eine Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab.

dicommerce mit Marktsteuerung

Dieser Punkt darf erst zum buchhalterischen Monatswechsel durchgeführt werden.

Alle dicommerce Verkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein. Ein Tagesabschluss muss durchgeführt sein.

Erst wenn alle Verkaufsrechnungen für Juni erstellt und im Tagesabschluss unter Datum 30.06.2020 verarbeitet wurden, dürfen Sie die Anpassung der Fibugruppen mit den neuen Erlöskonten vornehmen. Erst dann darf die erste Rechnung für Juli geschrieben und im Tagesabschluss verarbeitet werden!

Ebenfalls dürfen Sie nach der Umstellung auf die neuen Erlöskonten keine Nachberechnungen für Juni mehr nacherfassen. Diese müssen dann ggf. händisch eingebucht werden. Stimmen Sie hier bitte eine Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab.

Bei Nutzung der Marktsteuerung darf die Änderung auch erst nach der Exportverarbeitung der Umsätze vom 30.06.2020 durchgeführt werden. Die Änderung muss vor dem ersten Tagesabschluss für den Monat Juli durchgeführt werden.

Ihre Märkte schließen beispielsweise um 20 Uhr, so müssen Sie

  • nach Tagesabschluss den Datenaustausch durchführen und somit die Exporte der Kassen verarbeiten

  • sicherstellen, dass alle Exporte aller Märkte vom 30.06.2020 verarbeitet sind

  • erst im Anschluss die Anpassung durchführen

  • anschließend nochmals ein Datenaustausch durchführen, damit die Änderungen rechtzeitig zum Kassenstart am 01.07.2020 an den Kassen sind.

Nachdem die Änderungen in den Sachkontenstammdaten durchgeführt wurden, müssen die neuen Sachkonten den Erlösgruppen zugeordnet werden. Diese finden Sie unter „Stammdaten – Artikel – Artikelbasisdaten“ links auf dem Reiter „Fibugruppen“. Hierzu wird im Feld „Erlöskonten: Steuerpflichtig“ das neu angelegte Sachkonto eingetragen. In unserem Beispiel das Konto 008401. Bitte beachten Sie hier alle vorhandenen Fibugruppen, indem Sie alle aufgeführten Fibugruppen einmal komplett von Anfang bis Ende durchgehen und entsprechend anpassen.

Neuanlage des Steuerschlüssels 19% (für Tabakwaren)

Anlage des Steuerschlüssels

Bitte erfassen Sie in den Steuerschlüsseln einen Datensatz zwingend mit der Nummer 5, mit Steuersatz 19% für Tabakwaren. Hinterlegen Sie bitte die entsprechenden Sachkonten in dem neu angelegten Steuerschlüssel.

Achtung:

Diese Erfassung kann bereits vor dem 01.07.2020 durchgeführt werden.

Anlage der neuen Sachkonten für die Tabakwaren mit 19% Steuer

Da nach bisherigem Kenntnisstand die Tabakwaren eine Ausnahme von der Steuersenkung darstellen, müssen hierzu neue Erlös- wie Aufwandskonten angelegt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater neue Sachkonten für den Erlös- sowie den Aufwandskontenbereich für die Verbuchung von Tabakwaren geben.

Erlöskontenanlage

Wir empfehlen das Erlöskonto 19% zu selektieren und auf die gewünschte neue Sachkontennummer zu kopieren.

Beispiel: Grundlage Erlöskonto 008400, wird kopiert auf Sachkonto 008450.

Nun muss das Konto 008450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz nun die Nummer 5 erfasst wird.

Aufwandskontenanlage

Wir empfehlen das Aufwandskonto 19% zu selektieren und auf die gewünschte neue Sachkontennummer zu kopieren.

Beispiel: Grundlage Aufwandskonto 003400, wird kopiert auf Sachkonto 003450.

Nun muss das Konto 003450 mit dem zuvor neu angelegten Steuerschlüssel 5 verknüpft werden, indem unter Steuersatz nun die Nummer 5 erfasst wird.

Anpassung der Fibugruppen / Einkaufsgruppen

Erfassung der Fibugruppen

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Artikel – Artikelbasisdaten“, hier links auf den Reiter „Fibugruppen“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der Fibugruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die Fibugruppe 50. Geben Sie hier bitte unter „Steuerpflichtig“, das zuvor angelegte Sachkonto an. In unserem Beispiel die Nummer 008450.

Erfassung der Einkaufsgruppen

Gehen Sie bitte in den Punkt „Stammdaten – Lieferanten – Lieferantenbasisdaten“. Erfassen Sie hier über „Neu (F2)“ einen neuen Datensatz. Die Nummer des neuen Datensatzes kann die nächste freie Nummer am Ende der Auflistung sein, alternativ können Sie sich auch eine freie Nummer aus der Auflistung der EK-Gruppen aussuchen. In unserem Beispiel verwenden wir die EK-Gruppe 50. Erfassen Sie hier bitte unter „Konto Inland“, das zuvor angelegte Sachkonto. In unserem Beispiel die Nummer 003450.

Zuordnung der neuen Fibugruppen zu den Artikeln

Achtung / Wichtige Hinweise:

Dieser Punkt muss und darf erst zum Stichtag des Monatswechsels durchgeführt werden.

Alle dicommerce Verkaufsbelege müssen zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein. Es dürfen noch keine Vorerfassungen von Belegen mit Tabakwaren für Juli im System sein.

Erst wenn alle Verkaufsrechnungen für Juni erstellt und im Tagesabschluss unter Datum 30.06.2020 verarbeitet wurden, dürfen Sie die Anpassung Fibugruppen in den Artikelstammdaten vornehmen und erst dann dürfen die ersten Belege für Juli geschrieben werden und im Tagesabschluss verarbeitet werden!

Ebenfalls dürfen Sie nach der Umstellung auf die neuen Erlösgruppen keine Nachberechnungen für Juni mehr nacherfassen. Diese müssen dann ggf. händisch eingebucht werden. Stimmen Sie hier bitte eine Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab.

Alle dicommerce Einkaufsbelege müssen ebenfalls zum 30.06.2020 vor der Anpassung im System erfasst sein.

Nutzen Sie die Marktsteuerung?

Dann darf die Änderung auch erst nach der Exportverarbeitung der Umsätze vom 30.06.2020 durchgeführt werden. Die Änderung muss aber vor dem ersten Bon am 01.07.2020 durchgeführt werden.

Ihre Märkte schließen beispielsweise um 20 Uhr, so müssen Sie

  • nach Tagesabschluss den Datenaustausch durchführen und somit die Exporte der Kassen verarbeiten

  • sicherstellen, dass alle Exporte aller Märkte vom 30.06.2020 verarbeitet sind

  • erst im Anschluss die Anpassung durchführen

  • anschließend nochmals ein Datenaustausch durchführen, damit die Änderungen rechtzeitig zum Kassenstart am 01.07.2020 an den Kassen sind.

Sollte es bei der Verarbeitung der Exporte am 30.06.2020 Probleme geben, melden Sie sich zeitnah an der Hotline. Sie dürfen in diesem Fall die folgend beschriebene Anpassung nicht durchführen und Sie müssen Ihre Märkte veranlassen, solange keine Tabakwaren zu verkaufen! Diese würden dann zu 16% besteuert.

Gehen Sie bitte in den Artikelstamm und ändern bei allen Tabakwarenartikeln die Fibugruppe auf die entsprechend, neu angelegte Fibugruppe. Dies jeweils für den Verkauf auf dem Reiter „Allgemein“ und für den Einkauf auf dem Reiter „Einkauf“ „Fibugruppe Einkauf“ durchführen:

Erst nach dieser Anpassung können nun neue Verkaufs- wie Einkaufsbelege für ein Datum >= dem 01.07.2020 erfasst werden.

Nachträgliche Erfassungen von Belegen für ein Datum <= 30.06.2020 sind nicht mehr möglich, diese würden dann auf falsche Erlöskonten wie Aufwandskonten laufen.

Bitte denken Sie jetzt noch an den Datenaustausch, damit die Änderung auch rechtzeitig an Ihren Kassen ist!

dicommerce mit Übergaben zu anderen Buchhaltungsprogrammen

Bitte stimmen Sie die Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater ab und orientieren Sie sich dann entsprechend an den o. a. Handlungsanweisungen.

Belegerfassungen

Sammelrechnungen

Bei Sammelrechnungen im Warenverkauf sowie im Wareneinkauf können Rechnungen entstehen, die sich aus Lieferungen mit 19%igen und 16%igen Positionen zusammensetzen. Diese Rechnungen können und dürfen nicht fakturiert werden. Daher meldet dicommerce solche Sammelrechnungen mit den unten aufgeführten Warnhinweisen. In diesen Fällen müssen die Belege so abgegrenzt werden, dass zwei Sammelrechnungen entstehen. Die erste Sammelrechnung beinhaltet alle Lieferungen zu 19%, die zweite Sammelrechnung alle Lieferungen zu 16%.

Verkaufs-Sammelrechnung mit gemischten Steuersätzen

Lieferschein mit Lieferdatum 09.06.2020 und Steuerfindung 19%.

Lieferschein mit Lieferdatum 15.07.2020 und Steuerfindung 16%.

Im Sammelrechnungsdruck kann nun keine Sammelrechnung über die beiden Belege erstellt werden, es erscheint folgende Meldung (Sie müssen nun das Datum so eingrenzen, dass Sie nur 19%-Belege zusammen abrechnen).

Wareneingangs-Sammelrechnung mit gemischten Steuersätzen

Wareneingang mit Steuer 19%

Wareneingang mit Steuer 16%

Erstellung einer Sammelrechnung

Sonderregelung Pfandrückgaben

Gemäß dem Entwurf des BMF (Bundesministerium für Finanzen) sieht der aktuelle Vorschlag wie folgt aus:

Auszug BMF-Entwurf-Schreiben, Kapitel 3.4.4 Punkt 31:

Nimmt ein Unternehmer Leergut zurück und erstattet einen dafür gezahlten Pfandbetrag, liegt eine Entgeltminderung vor. Der Unternehmer hat die geschuldete Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 1 UStG zu berichtigen. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird zugelassen, die Steuerberichtigung nachfolgendem vereinfachten Verfahren vorzunehmen:

Erstattet der Unternehmer Pfandbeträge in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020, ist die Umsatzsteuer, soweit die zugrundeliegenden Umsätze dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, nach dem bis zum 30. Juni 2020 geltenden allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent zu berichtigen. Bei der Erstattung von Pfandbeträgen nach dem 30. September 2020 ist die Umsatzsteuer nach dem ab 1. Juli 2020 geltenden allgemeinen Steuersatz von 16 Prozent zu berichtigen. Bei dem Dreimonatszeitraum wird davon ausgegangen, dass der Bestand an Warenumschließungen sich viermal jährlich umschlägt. Bei kürzeren oder längeren Umschlagzeiträumen ist der Zeitraum, in dem die Entgeltminderungen noch mit dem Steuersatz von 19 Prozent zu berücksichtigen sind, entsprechend zu kürzen oder zu verlängern, wobei der durchschnittliche Umschlagszeitraum im Benehmen zwischen Unternehmer und Finanzamt zu ermitteln ist. Für Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, gilt diese Vereinfachung entsprechend.

Bei einer Leergutrücknahme nach dem 01.07.2020 ist nicht erkennbar, ob die vorausgehende Lieferung des Leergutgebindes mit 19% oder 16% erfolgte.

Mögliche Abwicklung in dicommerce

Um die Leergutrückgaben in dem oben erwähnten Zeitraum zu ermitteln, bietet dicommerce folgende Möglichkeiten:

Variante 1

Für die 19%igen Leergutrückgaben legt man sich zu jedem Leergutartikel einen neuen Vollgutartikel an. Diesen neuen Vollgutartikeln muss über eine Fibugruppe und dem darin hinterlegten, angepassten Sachkonto ein neu erfasster Steuerschlüssel zugeordnet werden. Hier muss der Steuerschlüssel Nr. 5, welcher ursprünglich für die Tabakwaren vorgesehen wurde, verwendet werden. Es kann nicht die alte Steuerschlüsselnummer 1 mit 19%/16% genutzt werden. Eine neue Steuerschlüsselnummer muss angelegt werden, der die gleichen Konten zugeordnet werden, die in der alten Steuerschlüsselnummer 1 bis zum 30.06.2020 gültig sind (s. Kapitel 2.2 oder 3.1.6 oder 3.2.8 oder 4.7). In dem o.g. Übergangszeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.09.2020 werden nun die Pfandrücknahmen über die neuen Vollgutartikel fakturiert. Somit wird die Belieferung des Pfandes mit 16% Steuer, aber die Rücknahme des Pfandes mit 19% Steuer behandelt.

Beachten Sie bitte: Da es sich um einen Vollgutartikel handelt, ist der Betrag dieser Leergutrückgaben im Warenwert des Belegs enthalten. Diese Artikel werden auch nicht im Pfandblock der Rechnung ausgewiesen. Ebenso verändern diese nicht den Bestand des Leergutartikels.

Es kann nach Erreichen des Umschlagszeitraums eine Statistik über diese neuen speziellen Artikel gedruckt werden. Diese dient dazu bei einer eventuellen Steuerprüfung eine detaillierte Abgrenzung darzulegen. Die Statistik dient außerdem dazu die Bestände der Leergutartikel anschließend wieder anzupassen. Hierzu wird eine Bestandsliste über die Leergutartikel und über die neuen Vollgutartikel ausgedruckt. Nun sollte eine Teilinventur für diese Artikel erfasst werden. Bei der Erfassung dieser Teilinventur sollten die Istwerte der neuen Artikel auf Null gesetzt werden und die Istwerte der Leergutartikel sollten entsprechend angepasst werden.

Ebenfalls sollten, mit Hilfe der Statistikwerte der einzelnen Kunden, die Leergutsalden angepasst werden.

Dazu folgender Tipp: Öffnen Sie die Menüpunkte „Stammdaten – Artikel - Leergutkonto“ und „Stammdaten – Artikel - Leergutvortrag“ gleichzeitig. Nun können Sie den Bestand der Leergutsalden des jeweiligen Kunden korrigieren.

Variante 2

Die Leergutrückgaben werden auch über die ursprüngliche, normale Leergutnummer erfasst, d.h. ab dem 01.07.2020 mit 16%.

Zur Ermittlung der Korrektur der USt.-VA nutzen Sie die Kundenumsatzstatistik aus dicommerce. Ermitteln Sie hier die Leergutrückgaben aller Kunden und korrigieren Sie den Steuerwert in Ihrer USt.-VA.

Wichtig:

Das genaue Verfahren besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Rückvergütungen

Handelsabrechnung

Die Rückvergütungen innerhalb von dicommerce 2020 werden kunden- wie lieferantenseitig in dem Modul „Handelsabrechnung“ durchgeführt.

Die Handelsabrechnung zieht den zu berechnenden Steuersatz aus dem Datum, welches im „von Datum:“ aufgeführt wird.

Somit stellen monatliche Abrechnungen, Quartalsabrechnungen und Halbjahresabrechnungen steuerlich kein Problem dar und werden mit dem richtigen Steuersatz erstellt.

Eine jährliche Abrechnung ist unter den aktuellen Voraussetzungen mit einer Steuerumstellung unterjährig NICHT möglich. Die jährlichen Handelsabrechnungen müssen auf halbjährliche Abrechnungen umgestellt werden und somit zum 30.06.2020 abgerechnet werden, damit die Steuer 19% zugrunde liegt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 muss dann die 2. halbjährliche Abrechnung zum Steuersatz 16% durchgeführt werden.

Sollte es in Ihren Verträgen Staffelungen geben, die durch die Umstellung auf eine halbjährliche Abrechnung nicht erreicht werden, besprechen Sie das Vorgehen bitte mit Ihrem Steuerberater.

Ebenfalls ist es ggf. notwendig, sofern Ihr Steuerberater andere Rückvergütungserlöskonten wünscht, die Sachkonten zu duplizieren und zum Stichtag umzustellen.

Achtung:

Im System gibt es hierzu keine Programmsperren! Sie müssen hier organisatorisch eingreifen. Sollte ein Vertrag auf jährliche Abrechnung stehen bleiben und somit erst zum 31.12.2020 abgerechnet werden, so wird diese Abrechnung mit Steuer 19% erstellt (es gilt der Abrechnungszeitraum von)!

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